Ihr Feuerwerksshop – Nicht nur für Silvester!
Feuerwerk das ganze Jahr über – auch außerhalb von Silvester!
Bei uns können Sie Feuerwerksartikel der Kategorie F2 das ganze Jahr über erwerben – nicht nur zu Silvester!
Ob Hochzeit, runder Geburtstag oder ein anderer besonderer Anlass: Mit einem Feuerwerk schenken Sie unvergessliche Momente.
Wichtig:
Für den Kauf und das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb des Jahreswechsels benötigen Privatpersonen in der Regel eine Genehmigung der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Diese Genehmigung können Sie selbst beantragen.
Ausnahme:
Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG (sogenannter „27er-Schein“) dürfen Feuerwerk der Klasse F2 ganzjährig ohne zusätzliche Genehmigung erwerben und verwenden.
Sobald Ihnen entweder die behördliche Genehmigung oder der 27er-Schein vorliegt, können Sie bei uns Ihr Wunschfeuerwerk bestellen – und es sogar selbst zünden.
Bitte beachten Sie:
Unsere Feuerwerksartikel werden aus Sicherheitsgründen nicht vor Ort gelagert. Nach Ihrer Bestellung beschaffen wir die gewünschten Produkte umgehend. Die Lieferzeit beträgt etwa 5 Werktage.
Zudem gilt ein Mindestbestellwert von 150 €.
Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung?
Kontaktieren Sie uns gerne unter: